Ist man verpflichtet seinen Namen an den Briefkasten zu schreiben?
- serafini
- 23. Jan. 2023
- 1 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 1. Apr.

In Deutschland gibt es keine gesetzliche Verpflichtung, den Namen auf dem Briefkasten anzubringen. Es ist jedoch üblich und hilfreich für die Zustellung von Post, den Namen des Empfängers auf dem Briefkasten mit Namen in Form eines Aufklebers, einer Namensschild für Briefkasten, einer Briefkasten mit Gravur oder Ähnlichem zu ergänzen. Es könnten auch von der jeweiligen Stadt oder Gemeinde bestimmte Vorschriften für die Anbringung von Namen festgelegt werden. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte sich vor der Montage eines Briefkastens bei der zuständigen Stadtverwaltung informieren.
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